Magirus, Johannes: Christliche und getreue Warnung vor dem falschen calvinischen Wegweiser Georg Hanfelds. Tübingen, 1592.noch ledig eingesetzt: sonder sein warhafftig natürlich Fleisch in dem Brot / vnd sein natürlich Blut in dem Wein gegeben / daß er je ein volkomnes Sacrament oder Zeichen gebe. Biß daher Lutherus. Ebenmässig Sophisten stücklin ists / daß er vns dreierley essen imPag. 155. 156. 157. Nachtmal auffdichtet / vnnd macht auß vnserm Sacramentlichen essen / wie wirs droben beschriben / zwey / eins des Brots / so natürlich geschicht / das ander / des Leibs Christi / so nicht natürlich / vnnd dannoch warhafftig mit dem Mund geschicht. Vnd will dises ander essen des Leibs Christi / auß dem 6. Cap. Johan. (welches er abermal zum Nachtmal zeucht) vmbstossen. Darauß ja widerumb offenbar ist / daß er in der Sacramentlichen Niessung / weitter nichts / als leere Zeichen Brots vnd Weins lasse bleiben. Sein Beweisung aber / daß Christi Leib nicht möge mündtlichPag. 157. 158. genossen werden / es geschehe gleich auff was weiß es sey / ist dise: daß vnsere Leiber nit allein wider aufferstehen / sonder auch nimmer leiblich sterben wurden / wann wir Christi Leib mit dem Mund empfangen: Ja der gottlosen Leiber wurden auch nicht könden zeitlich sterben / ob schon jhr SeelPag. 168. 169. von des vnglaubens wegen ewig sterben müsse / dieweil jr leiblicher Mund das Fleisch Christi auch hette genossen. Vnd redet eben dauon / als wann man eim ein antidotum / oder aqua vitae eingibt / das jme sein Leben ettwa lang fristen kan / dieweil es in sein Fleisch vnd Blut verwandlet würdt / wie andere natürliche Speiß vnnd Tranck / vnnd jhm dasselbig gleichsam erjünget. Welches ja vom Fleisch Christi auch müste folgen / wann wir ein solche natürliche niessung vnd verwandlung desselbigen in vnser Fleisch im Sacrament hetten gelehrt. Welches aber er in der vnsern Schrifften mit warheit nimmer würdt weisen könden. Vnd sollt er gedencken / daß wie das Euangelium ettlichen ist ein Geruch des Lebens zum Leben / ettlichen aber ein Geruch des Tods zum Tod: also der Leib Christi ist den Gläubigen ein heilsame Speiß des Lebens zur Seligkeit / den Gottlosen aber (als ein gerechter Richter) ein Speiß zum Gericht vnd Verdamnus. Vom Sacramentlichen vnnd geistlichen essen des Leibs Christi /Pag. 159. kompt er auff die vnwürdige / mit welchen sein gedichteter Martinus das mundtliche essen desselben beweisen will / dieweil sie schuldig werden am Leib vnnd Blut des HErrn. Darauff antwortet er also: Die vnwürdigenPag 160. heisse Paulus die Rechtgläubigen / die sich nicht gnug prüfen. Vnd thut auß dem 11. Cap. in welchem Paulus von den vnwürdigen handlet / noch ledig eingesetzt: sonder sein warhafftig natürlich Fleisch in dem Brot / vnd sein natürlich Blut in dem Wein gegeben / daß er je ein volkomnes Sacrament oder Zeichen gebe. Biß daher Lutherus. Ebenmässig Sophisten stücklin ists / daß er vns dreierley essen imPag. 155. 156. 157. Nachtmal auffdichtet / vnnd macht auß vnserm Sacramentlichen essen / wie wirs droben beschriben / zwey / eins des Brots / so natürlich geschicht / das ander / des Leibs Christi / so nicht natürlich / vnnd dannoch warhafftig mit dem Mund geschicht. Vnd will dises ander essen des Leibs Christi / auß dem 6. Cap. Johan. (welches er abermal zum Nachtmal zeucht) vmbstossen. Darauß ja widerumb offenbar ist / daß er in der Sacramentlichen Niessung / weitter nichts / als leere Zeichen Brots vnd Weins lasse bleiben. Sein Beweisung aber / daß Christi Leib nicht möge mündtlichPag. 157. 158. genossen werden / es geschehe gleich auff was weiß es sey / ist dise: daß vnsere Leiber nit allein wider aufferstehen / sonder auch nimmer leiblich sterben wurden / wann wir Christi Leib mit dem Mund empfangen: Ja der gottlosen Leiber wurden auch nicht könden zeitlich sterben / ob schon jhr SeelPag. 168. 169. von des vnglaubens wegen ewig sterben müsse / dieweil jr leiblicher Mund das Fleisch Christi auch hette genossen. Vnd redet eben dauon / als wann man eim ein antidotum / oder aqua vitae eingibt / das jme sein Leben ettwa lang fristen kan / dieweil es in sein Fleisch vnd Blut verwandlet würdt / wie andere natürliche Speiß vnnd Tranck / vnnd jhm dasselbig gleichsam erjünget. Welches ja vom Fleisch Christi auch müste folgen / wann wir ein solche natürliche niessung vnd verwandlung desselbigen in vnser Fleisch im Sacrament hetten gelehrt. Welches aber er in der vnsern Schrifftẽ mit warheit nimmer würdt weisen könden. Vnd sollt er gedencken / daß wie das Euangelium ettlichen ist ein Geruch des Lebens zum Leben / ettlichen aber ein Geruch des Tods zum Tod: also der Leib Christi ist den Gläubigen ein heilsame Speiß des Lebens zur Seligkeit / den Gottlosen aber (als ein gerechter Richter) ein Speiß zum Gericht vnd Verdamnus. Vom Sacramentlichen vnnd geistlichen essen des Leibs Christi /Pag. 159. kompt er auff die vnwürdige / mit welchen sein gedichteter Martinus das mundtliche essen desselben beweisen will / dieweil sie schuldig werden am Leib vnnd Blut des HErrn. Darauff antwortet er also: Die vnwürdigenPag 160. heisse Paulus die Rechtgläubigen / die sich nicht gnug prüfen. Vnd thut auß dem 11. Cap. in welchem Paulus von den vnwürdigen handlet / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0073" n="71"/> noch ledig eingesetzt: sonder sein warhafftig natürlich Fleisch in dem Brot / vnd sein natürlich Blut in dem Wein gegeben / daß er je ein volkomnes Sacrament oder Zeichen gebe. Biß daher Lutherus.</p> <p>Ebenmässig Sophisten stücklin ists / daß er vns dreierley essen im<note place="right">Pag. 155. 156. 157.</note> Nachtmal auffdichtet / vnnd macht auß vnserm Sacramentlichen essen / wie wirs droben beschriben / zwey / eins des Brots / so natürlich geschicht / das ander / des Leibs Christi / so nicht natürlich / vnnd dannoch warhafftig mit dem Mund geschicht. Vnd will dises ander essen des Leibs Christi / auß dem 6. Cap. Johan. (welches er abermal zum Nachtmal zeucht) vmbstossen. Darauß ja widerumb offenbar ist / daß er in der Sacramentlichen Niessung / weitter nichts / als leere Zeichen Brots vnd Weins lasse bleiben. Sein Beweisung aber / daß Christi Leib nicht möge mündtlich<note place="right">Pag. 157. 158.</note> genossen werden / es geschehe gleich auff was weiß es sey / ist dise: daß vnsere Leiber nit allein wider aufferstehen / sonder auch nimmer leiblich sterben wurden / wann wir Christi Leib mit dem Mund empfangen: Ja der gottlosen Leiber wurden auch nicht könden zeitlich sterben / ob schon jhr Seel<note place="right">Pag. 168. 169.</note> von des vnglaubens wegen ewig sterben müsse / dieweil jr leiblicher Mund das Fleisch Christi auch hette genossen. Vnd redet eben dauon / als wann man eim ein antidotum / oder aqua vitae eingibt / das jme sein Leben ettwa lang fristen kan / dieweil es in sein Fleisch vnd Blut verwandlet würdt / wie andere natürliche Speiß vnnd Tranck / vnnd jhm dasselbig gleichsam erjünget. Welches ja vom Fleisch Christi auch müste folgen / wann wir ein solche natürliche niessung vnd verwandlung desselbigen in vnser Fleisch im Sacrament hetten gelehrt. Welches aber er in der vnsern Schrifftẽ mit warheit nimmer würdt weisen könden. Vnd sollt er gedencken / daß wie das Euangelium ettlichen ist ein Geruch des Lebens zum Leben / ettlichen aber ein Geruch des Tods zum Tod: also der Leib Christi ist den Gläubigen ein heilsame Speiß des Lebens zur Seligkeit / den Gottlosen aber (als ein gerechter Richter) ein Speiß zum Gericht vnd Verdamnus.</p> <p>Vom Sacramentlichen vnnd geistlichen essen des Leibs Christi /<note place="right">Pag. 159.</note> kompt er auff die vnwürdige / mit welchen sein gedichteter Martinus das mundtliche essen desselben beweisen will / dieweil sie schuldig werden am Leib vnnd Blut des HErrn. Darauff antwortet er also: Die vnwürdigen<note place="right">Pag 160.</note> heisse Paulus die Rechtgläubigen / die sich nicht gnug prüfen. Vnd thut auß dem 11. Cap. in welchem Paulus von den vnwürdigen handlet / </p> </div> </body> </text> </TEI> [71/0073]
noch ledig eingesetzt: sonder sein warhafftig natürlich Fleisch in dem Brot / vnd sein natürlich Blut in dem Wein gegeben / daß er je ein volkomnes Sacrament oder Zeichen gebe. Biß daher Lutherus.
Ebenmässig Sophisten stücklin ists / daß er vns dreierley essen im Nachtmal auffdichtet / vnnd macht auß vnserm Sacramentlichen essen / wie wirs droben beschriben / zwey / eins des Brots / so natürlich geschicht / das ander / des Leibs Christi / so nicht natürlich / vnnd dannoch warhafftig mit dem Mund geschicht. Vnd will dises ander essen des Leibs Christi / auß dem 6. Cap. Johan. (welches er abermal zum Nachtmal zeucht) vmbstossen. Darauß ja widerumb offenbar ist / daß er in der Sacramentlichen Niessung / weitter nichts / als leere Zeichen Brots vnd Weins lasse bleiben. Sein Beweisung aber / daß Christi Leib nicht möge mündtlich genossen werden / es geschehe gleich auff was weiß es sey / ist dise: daß vnsere Leiber nit allein wider aufferstehen / sonder auch nimmer leiblich sterben wurden / wann wir Christi Leib mit dem Mund empfangen: Ja der gottlosen Leiber wurden auch nicht könden zeitlich sterben / ob schon jhr Seel von des vnglaubens wegen ewig sterben müsse / dieweil jr leiblicher Mund das Fleisch Christi auch hette genossen. Vnd redet eben dauon / als wann man eim ein antidotum / oder aqua vitae eingibt / das jme sein Leben ettwa lang fristen kan / dieweil es in sein Fleisch vnd Blut verwandlet würdt / wie andere natürliche Speiß vnnd Tranck / vnnd jhm dasselbig gleichsam erjünget. Welches ja vom Fleisch Christi auch müste folgen / wann wir ein solche natürliche niessung vnd verwandlung desselbigen in vnser Fleisch im Sacrament hetten gelehrt. Welches aber er in der vnsern Schrifftẽ mit warheit nimmer würdt weisen könden. Vnd sollt er gedencken / daß wie das Euangelium ettlichen ist ein Geruch des Lebens zum Leben / ettlichen aber ein Geruch des Tods zum Tod: also der Leib Christi ist den Gläubigen ein heilsame Speiß des Lebens zur Seligkeit / den Gottlosen aber (als ein gerechter Richter) ein Speiß zum Gericht vnd Verdamnus.
Pag. 155. 156. 157.
Pag. 157. 158.
Pag. 168. 169. Vom Sacramentlichen vnnd geistlichen essen des Leibs Christi / kompt er auff die vnwürdige / mit welchen sein gedichteter Martinus das mundtliche essen desselben beweisen will / dieweil sie schuldig werden am Leib vnnd Blut des HErrn. Darauff antwortet er also: Die vnwürdigen heisse Paulus die Rechtgläubigen / die sich nicht gnug prüfen. Vnd thut auß dem 11. Cap. in welchem Paulus von den vnwürdigen handlet /
Pag. 159.
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