Möser, Justus: Osnabrückische Geschichte. Osnabrück, 1768.Osnabrücksche Geschichte "sondern nur die Weißthümer eingebohrner redlicher"und weiser Männer zu bestätigen habe; daher und "so lange ihnen dieses Recht bliebe; so lange der "Kayser jeder Gemeinheit die Wahl ihrer Urthels- "finder oder Schöpfen liesse, (a) ein Sasse den "Richter nicht sonderlich fürchten dürfe. Allein er "verlange auch die Bestätigung der Schöpfen, und "behaupte das Recht, Leute die es nicht wären schöp- "penbar zu machen; dies erwecke grosses Nachden- "ken; (b) und wenn der Kayser gleich keinen schöp- "penbar mache, der nicht wenigstens hinlängliche "Güter besitze, und also in seiner Reihe eben das "Recht wieder sich gelten lassen müsse, was er andern "weise; auch keinen zum Schöpfen in seinem Volke "bestätige, der nicht Gerichts-genoß sey: so sey die- "ses doch eine Billigkeit, welche seine Nachfolger am "Throne leicht vergessen könnten. Dann aber sey "eine Menge von Gesetzen der nothwendige Fehler "grosser Verfassungen. Dazu würden in Jtalien "schon eigne Leute erfordert, welche die Erlernung "derselben ihr ganzes Geschäfte seyn liessen; und der "Wehr sey gewiß der letzte, welcher seinen Hof ver- "lassen und sich diese Geschicklichkeit erwerben würde. "Daher sey es sehr zu befürchten, (c) daß das Amt "der Schöpfen bald solchen unangesessenen und wohl "gar mit der Zeit fremden Gelehrten zu Theil wer- "den, und Ehre, Leib und Leben eines Mannes von "der rechtlichen Meinung eines Miethlings abhangen "würde. (a) Jch bin nicht der Meinung daß Carl den Gemeinen die Wahl der Schöpfen genommen habe, wie BRUMMER Oſnabruͤckſche Geſchichte „ſondern nur die Weißthuͤmer eingebohrner redlicher„und weiſer Maͤnner zu beſtaͤtigen habe; daher und „ſo lange ihnen dieſes Recht bliebe; ſo lange der „Kayſer jeder Gemeinheit die Wahl ihrer Urthels- „finder oder Schoͤpfen lieſſe, (a) ein Saſſe den „Richter nicht ſonderlich fuͤrchten duͤrfe. Allein er „verlange auch die Beſtaͤtigung der Schoͤpfen, und „behaupte das Recht, Leute die es nicht waͤren ſchoͤp- „penbar zu machen; dies erwecke groſſes Nachden- „ken; (b) und wenn der Kayſer gleich keinen ſchoͤp- „penbar mache, der nicht wenigſtens hinlaͤngliche „Guͤter beſitze, und alſo in ſeiner Reihe eben das „Recht wieder ſich gelten laſſen muͤſſe, was er andern „weiſe; auch keinen zum Schoͤpfen in ſeinem Volke „beſtaͤtige, der nicht Gerichts-genoß ſey: ſo ſey die- „ſes doch eine Billigkeit, welche ſeine Nachfolger am „Throne leicht vergeſſen koͤnnten. Dann aber ſey „eine Menge von Geſetzen der nothwendige Fehler „groſſer Verfaſſungen. Dazu wuͤrden in Jtalien „ſchon eigne Leute erfordert, welche die Erlernung „derſelben ihr ganzes Geſchaͤfte ſeyn lieſſen; und der „Wehr ſey gewiß der letzte, welcher ſeinen Hof ver- „laſſen und ſich dieſe Geſchicklichkeit erwerben wuͤrde. „Daher ſey es ſehr zu befuͤrchten, (c) daß das Amt „der Schoͤpfen bald ſolchen unangeſeſſenen und wohl „gar mit der Zeit fremden Gelehrten zu Theil wer- „den, und Ehre, Leib und Leben eines Mannes von „der rechtlichen Meinung eines Miethlings abhangen „wuͤrde. (a) Jch bin nicht der Meinung daß Carl den Gemeinen die Wahl der Schoͤpfen genommen habe, wie BRUMMER <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0276" n="246"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Oſnabruͤckſche Geſchichte</hi></fw><lb/> „ſondern nur die Weißthuͤmer eingebohrner redlicher<lb/> „und weiſer Maͤnner zu beſtaͤtigen habe; daher und<lb/> „ſo lange ihnen dieſes Recht bliebe; ſo lange der<lb/> „Kayſer jeder Gemeinheit die Wahl ihrer Urthels-<lb/> „finder oder Schoͤpfen lieſſe, <note place="end" n="(a)"/> ein Saſſe den<lb/> „Richter nicht ſonderlich fuͤrchten duͤrfe. 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Oſnabruͤckſche Geſchichte
„ſondern nur die Weißthuͤmer eingebohrner redlicher
„und weiſer Maͤnner zu beſtaͤtigen habe; daher und
„ſo lange ihnen dieſes Recht bliebe; ſo lange der
„Kayſer jeder Gemeinheit die Wahl ihrer Urthels-
„finder oder Schoͤpfen lieſſe,
⁽a⁾
ein Saſſe den
„Richter nicht ſonderlich fuͤrchten duͤrfe. Allein er
„verlange auch die Beſtaͤtigung der Schoͤpfen, und
„behaupte das Recht, Leute die es nicht waͤren ſchoͤp-
„penbar zu machen; dies erwecke groſſes Nachden-
„ken;
⁽b⁾
und wenn der Kayſer gleich keinen ſchoͤp-
„penbar mache, der nicht wenigſtens hinlaͤngliche
„Guͤter beſitze, und alſo in ſeiner Reihe eben das
„Recht wieder ſich gelten laſſen muͤſſe, was er andern
„weiſe; auch keinen zum Schoͤpfen in ſeinem Volke
„beſtaͤtige, der nicht Gerichts-genoß ſey: ſo ſey die-
„ſes doch eine Billigkeit, welche ſeine Nachfolger am
„Throne leicht vergeſſen koͤnnten. Dann aber ſey
„eine Menge von Geſetzen der nothwendige Fehler
„groſſer Verfaſſungen. Dazu wuͤrden in Jtalien
„ſchon eigne Leute erfordert, welche die Erlernung
„derſelben ihr ganzes Geſchaͤfte ſeyn lieſſen; und der
„Wehr ſey gewiß der letzte, welcher ſeinen Hof ver-
„laſſen und ſich dieſe Geſchicklichkeit erwerben wuͤrde.
„Daher ſey es ſehr zu befuͤrchten,
⁽c⁾
daß das Amt
„der Schoͤpfen bald ſolchen unangeſeſſenen und wohl
„gar mit der Zeit fremden Gelehrten zu Theil wer-
„den, und Ehre, Leib und Leben eines Mannes von
„der rechtlichen Meinung eines Miethlings abhangen
„wuͤrde.
⁽a⁾ Jch bin nicht der Meinung daß Carl den Gemeinen die
Wahl der Schoͤpfen genommen habe, wie BRUMMER
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