Musäus, Johann Karl August: Physiognomische Reisen. Bd. 2. Altenburg, 1778.ehelich zu werden, durch einen geheimen läßt,
ehelich zu werden, durch einen geheimen laͤßt,
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0194" n="194"/> ehelich zu werden, durch einen geheimen<lb/> Artickel, gleich nach der Feſtſtellung des<lb/> Heyrathsguths und der Gegenſteuer, die<lb/> Haustafel in Abſicht der Herrſchaft uͤber<lb/> das Geſinde vorerſt zu reguliren, und da-<lb/> bey der obigen Vorſchrift zu folgen, die<lb/> Frau zu berechtigen, daß ſie uͤber die weib-<lb/> lichen, und den Mann, daß er uͤber die<lb/> maͤnnlichen Domeſtiken - Phyſiognomien<lb/> competenter Richter ſey. Sollt das nicht<lb/> klecken wollen, waͤrs ſodann Sach’, daß<lb/> beyde Theile zu Vermeidung ehelichen Un-<lb/> wills, zu billiger Umtauſchung dieſer Ge-<lb/> rechtſame ſich verbaͤnden, ſo daß der Haus-<lb/> herr die weiblichen, die Hausfrau dagegen<lb/> die maͤnnlichen Bedienten nach ihren phy-<lb/> ſiognomiſchen Ermeſſen in Beſtallung neh-<lb/> men moͤcht’. So duͤnkt mich, ſey’s auch<lb/> ſchon Sitt’ im Lande, bey Leuten von Le-<lb/> bensart oder in großen Staͤdten, wo man’s<lb/> nicht gern zum oͤffentlichen Bruch kommen<lb/> <fw place="bottom" type="catch">laͤßt,</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [194/0194]
ehelich zu werden, durch einen geheimen
Artickel, gleich nach der Feſtſtellung des
Heyrathsguths und der Gegenſteuer, die
Haustafel in Abſicht der Herrſchaft uͤber
das Geſinde vorerſt zu reguliren, und da-
bey der obigen Vorſchrift zu folgen, die
Frau zu berechtigen, daß ſie uͤber die weib-
lichen, und den Mann, daß er uͤber die
maͤnnlichen Domeſtiken - Phyſiognomien
competenter Richter ſey. Sollt das nicht
klecken wollen, waͤrs ſodann Sach’, daß
beyde Theile zu Vermeidung ehelichen Un-
wills, zu billiger Umtauſchung dieſer Ge-
rechtſame ſich verbaͤnden, ſo daß der Haus-
herr die weiblichen, die Hausfrau dagegen
die maͤnnlichen Bedienten nach ihren phy-
ſiognomiſchen Ermeſſen in Beſtallung neh-
men moͤcht’. So duͤnkt mich, ſey’s auch
ſchon Sitt’ im Lande, bey Leuten von Le-
bensart oder in großen Staͤdten, wo man’s
nicht gern zum oͤffentlichen Bruch kommen
laͤßt,
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