-- unter Berufung auf (11) vorwärts, (15) links, g) des § 3, (11) rück- wärts und (15) rechts, resp. auf (13) vorwärts, (15) links, (13) rück- wärts und (15) links -- den Beweis zu 19) und 20) des § 6 (links vom Mittelstriche).
Beweis zu 21). Nach (14), 1) des § 7, z) des § 3, 1) des § 7, d) des § 3, (15) und (14) ist:
[Formel 1]
.
Beweis zu 29) erste Formel:
[Formel 2]
, nach (12), (15), l) des § 3, 1) des § 7, (12) und (15).
Beweis zu 30) erste Formel:
[Formel 3]
nach (12), (15), n) des § 3, o) des § 3, (12) und (15).
Diese Beispiele von Beweisführung werden ohne Zweifel mehr als ausreichend sein.
Dritte Vorlesung.
— unter Berufung auf (11) vorwärts, (15) links, γ) des § 3, (11) rück- wärts und (15) rechts, resp. auf (13) vorwärts, (15) links, (13) rück- wärts und (15) links — den Beweis zu 19) und 20) des § 6 (links vom Mittelstriche).
Beweis zu 21). Nach (14), 1) des § 7, ζ) des § 3, 1) des § 7, δ) des § 3, (15) und (14) ist:
[Formel 1]
.
Beweis zu 29) erste Formel:
[Formel 2]
, nach (12), (15), λ) des § 3, 1) des § 7, (12) und (15).
Beweis zu 30) erste Formel:
[Formel 3]
nach (12), (15), ν) des § 3, ο) des § 3, (12) und (15).
Diese Beispiele von Beweisführung werden ohne Zweifel mehr als ausreichend sein.
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[116/0130]
Dritte Vorlesung.
— unter Berufung auf (11) vorwärts, (15) links, γ) des § 3, (11) rück-
wärts und (15) rechts, resp. auf (13) vorwärts, (15) links, (13) rück-
wärts und (15) links — den Beweis zu 19) und 20) des § 6 (links vom
Mittelstriche).
Beweis zu 21). Nach (14), 1) des § 7, ζ) des § 3, 1) des § 7,
δ) des § 3, (15) und (14) ist:
[FORMEL].
Beweis zu 29) erste Formel:
[FORMEL],
nach (12), (15), λ) des § 3, 1) des § 7, (12) und (15).
Beweis zu 30) erste Formel:
[FORMEL] nach (12), (15), ν) des § 3, ο) des § 3, (12) und (15).
Diese Beispiele von Beweisführung werden ohne Zweifel mehr als
ausreichend sein.
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Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 3, Abt. 1. Leipzig, 1895, S. 116. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik03_1895/130>, abgerufen am 25.11.2024.
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