Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 3, Abt. 1. Leipzig, 1895.§ 31. Dritte und vierte Fassung der Ahnlichkeitsbedingung. Verhalten des Abbildungsprinzipes, d. h. über die Frage: zwischenwelchen Elementen von a und welchen Elementen von b die Zuordnung bestehen solle, nichts präjudizirt werden, damit den Ergebnissen der Untersuchung die volle Allgemeinheit der Anwendung gesichert bleibe. In dieser Hinsicht dürfte es sich empfehlen -- mit G. Cantor l. c. In diesem Sinne muss es nun sogleich als eine erhebliche Verein- Beweis. Es muss (10) (5) und (5) (10) erhärtet werden. Gibt Umgekehrt: wenn es ein (5) erfüllendes y gibt, so gibt es auch in Auf die Fassung (10) der Ähnlichkeitsbedingung kommt man auch § 31. Dritte und vierte Fassung der Ahnlichkeitsbedingung. Verhalten des Abbildungsprinzipes, d. h. über die Frage: zwischenwelchen Elementen von a und welchen Elementen von b die Zuordnung bestehen solle, nichts präjudizirt werden, damit den Ergebnissen der Untersuchung die volle Allgemeinheit der Anwendung gesichert bleibe. In dieser Hinsicht dürfte es sich empfehlen — mit G. Cantor l. c. In diesem Sinne muss es nun sogleich als eine erhebliche Verein- Beweis. Es muss (10) ⋹ (5) und (5) ⋹ (10) erhärtet werden. Gibt Umgekehrt: wenn es ein (5) erfüllendes y gibt, so gibt es auch in Auf die Fassung (10) der Ähnlichkeitsbedingung kommt man auch <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0619" n="605"/><fw place="top" type="header">§ 31. Dritte und vierte Fassung der Ahnlichkeitsbedingung.</fw><lb/> Verhalten des Abbildungsprinzipes, d. h. über die Frage: zwischen<lb/><hi rendition="#i">welchen</hi> Elementen von <hi rendition="#i">a</hi> und <hi rendition="#i">welchen</hi> Elementen von <hi rendition="#i">b</hi> die Zuordnung<lb/> bestehen solle, nichts präjudizirt werden, damit den Ergebnissen der<lb/> Untersuchung die volle Allgemeinheit der Anwendung gesichert bleibe.</p><lb/> <p>In dieser Hinsicht dürfte es sich empfehlen — mit G. <hi rendition="#g">Cantor</hi> l. c.<lb/> p. 242 — die Bemerkung einzuschalten, dass, wenn zwischen den Elementen<lb/> allen von <hi rendition="#i">a</hi> und <hi rendition="#i">b</hi> eineindeutige Zuordnung überhaupt auf eine Art mög-<lb/> lich ist, dieselbe immer noch auf viele andre Weisen geschehen kann. 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Es muss (10) ⋹ (5) und (5) ⋹ (10) erhärtet werden. Gibt<lb/> es nun ein (10) erfüllendes <hi rendition="#i">z</hi>, so gibt es auch <hi rendition="#i">in Gestalt von y</hi> = <hi rendition="#i">z</hi> ein (5)<lb/> erfüllendes <hi rendition="#i">y</hi>, sintemal ja <hi rendition="#i">b</hi> · <hi rendition="#i">z</hi> ; <hi rendition="#i">z̆</hi> ⋹ <hi rendition="#i">z</hi>; <hi rendition="#i">z̆</hi>, und ebenso mit <hi rendition="#i">z̆</hi> ; <hi rendition="#i">z</hi> ⋹ 1' a fortiori<lb/> auch <hi rendition="#i">a</hi> · <hi rendition="#i">z̆</hi> ; <hi rendition="#i">z</hi> ⋹ 1' gegeben ist. Mit (10) gilt also (5).</p><lb/> <p>Umgekehrt: wenn es ein (5) erfüllendes <hi rendition="#i">y</hi> gibt, so gibt es auch <hi rendition="#i">in<lb/> Gestalt von</hi><lb/> 11) <hi rendition="#et"><hi rendition="#i">z</hi> = <hi rendition="#i">ăby</hi>, <hi rendition="#i">z̆</hi> = <hi rendition="#i">ab̆y̆</hi></hi><lb/> ein (10) erfüllendes <hi rendition="#i">z</hi>. Denn einerseits ist geradezu<lb/><hi rendition="#c">(<hi rendition="#i">b</hi> ⋹ <hi rendition="#i">y</hi> ; <hi rendition="#i">a</hi>) = (<hi rendition="#i">b</hi> ⋹ <hi rendition="#i">b</hi> · <hi rendition="#i">y</hi> ; <hi rendition="#i">a</hi>) = (<hi rendition="#i">b</hi> ⋹ <hi rendition="#i">ăby</hi> ; <hi rendition="#i">a</hi>) = (<hi rendition="#i">b</hi> ⋹ <hi rendition="#i">z</hi> ; <hi rendition="#i">a</hi>),<lb/> (<hi rendition="#i">a</hi> ⋹ <hi rendition="#i">y̆</hi> ; <hi rendition="#i">b</hi>) = (<hi rendition="#i">a</hi> ⋹ <hi rendition="#i">a</hi> · <hi rendition="#i">y̆</hi> ; <hi rendition="#i">b</hi>) = (<hi rendition="#i">a</hi> ⋹ <hi rendition="#i">ab̆y̆</hi> ; <hi rendition="#i">b</hi>) = (<hi rendition="#i">a</hi> ⋹ <hi rendition="#i">z̆</hi> ; <hi rendition="#i">b</hi>),</hi><lb/> andrerseits haben wir:<lb/><hi rendition="#et">(<hi rendition="#i">b</hi> · <hi rendition="#i">y</hi> ; <hi rendition="#i">y̆</hi> + <hi rendition="#i">a</hi> · <hi rendition="#i">y̆</hi> ; <hi rendition="#i">y</hi> ⋹ 1') ⋹ (<hi rendition="#i">bb̆</hi> · <hi rendition="#i">y</hi> ; <hi rendition="#i">ay̆</hi> + <hi rendition="#i">aă</hi> · <hi rendition="#i">y̆</hi> ; <hi rendition="#i">by</hi> ⋹ 1') =<lb/> = (<hi rendition="#i">ăby</hi> ; <hi rendition="#i">ab̆y̆</hi> + <hi rendition="#i">ab̆y̆</hi> ; <hi rendition="#i">ăby</hi> ⋹ 1') = (<hi rendition="#i">z</hi>; <hi rendition="#i">z̆</hi> + <hi rendition="#i">z̆</hi> ; <hi rendition="#i">z</hi> ⋹ 1')</hi><lb/> — jenes, weil <hi rendition="#i">ay̆</hi> ⋹ <hi rendition="#i">y̆</hi>, <hi rendition="#i">b</hi> · <hi rendition="#i">y</hi> ; <hi rendition="#i">ay̆</hi> ⋹ <hi rendition="#i">b</hi> · <hi rendition="#i">y</hi> ; <hi rendition="#i">y̆</hi>, etc., q. e. d.</p><lb/> <p>Auf die Fassung (10) der Ähnlichkeitsbedingung kommt man auch<lb/> direkt, wenn man — über das externe Verhalten des Abbildungs-<lb/> prinzips <hi rendition="#i">x</hi> in 1) in etwas verfügend — bei der Formulirung der<lb/> dortigen Doppelforderung <hi rendition="#i">X<hi rendition="#sub">k h</hi></hi> die beschränkenden Voraussetzungen<lb/><hi rendition="#i">m</hi> ⋹ <hi rendition="#i">a</hi> und <hi rendition="#i">n</hi> ⋹ <hi rendition="#i">b</hi> fallen lässt (wogegen die <hi rendition="#i">h</hi> ⋹ <hi rendition="#i">a</hi> und <hi rendition="#i">k</hi> ⋹ <hi rendition="#i">b</hi> noch<lb/> bestehen bleiben), was denselben Effekt haben muss, als wenn man<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [605/0619]
§ 31. Dritte und vierte Fassung der Ahnlichkeitsbedingung.
Verhalten des Abbildungsprinzipes, d. h. über die Frage: zwischen
welchen Elementen von a und welchen Elementen von b die Zuordnung
bestehen solle, nichts präjudizirt werden, damit den Ergebnissen der
Untersuchung die volle Allgemeinheit der Anwendung gesichert bleibe.
In dieser Hinsicht dürfte es sich empfehlen — mit G. Cantor l. c.
p. 242 — die Bemerkung einzuschalten, dass, wenn zwischen den Elementen
allen von a und b eineindeutige Zuordnung überhaupt auf eine Art mög-
lich ist, dieselbe immer noch auf viele andre Weisen geschehen kann. Und
diese Frage bleibt ganz unabhängig von den „Fassungen“ in welchen wir
— mit Rücksicht auf das externe Verhalten des Abbildungsprinzips — die
(eine bestimmte) Zuordnungsweise formuliren mögen.
In diesem Sinne muss es nun sogleich als eine erhebliche Verein-
fachung unsrer Ähnlichkeitsbedingung begrüsst werden, dass sie sich
auch in der folgenden „dritten Fassung“ darstellen lässt:
(10) [FORMEL],
welche die Existenz eines a in b abbildenden und schlechtweg, im
ganzen Denkbereiche, zum Typus A2A4 des § 30 gehörigen Relativs z
fordert, das auch umgekehrt (als z̆) unser b in a abbilde.
Beweis. Es muss (10) ⋹ (5) und (5) ⋹ (10) erhärtet werden. Gibt
es nun ein (10) erfüllendes z, so gibt es auch in Gestalt von y = z ein (5)
erfüllendes y, sintemal ja b · z ; z̆ ⋹ z; z̆, und ebenso mit z̆ ; z ⋹ 1' a fortiori
auch a · z̆ ; z ⋹ 1' gegeben ist. Mit (10) gilt also (5).
Umgekehrt: wenn es ein (5) erfüllendes y gibt, so gibt es auch in
Gestalt von
11) z = ăby, z̆ = ab̆y̆
ein (10) erfüllendes z. Denn einerseits ist geradezu
(b ⋹ y ; a) = (b ⋹ b · y ; a) = (b ⋹ ăby ; a) = (b ⋹ z ; a),
(a ⋹ y̆ ; b) = (a ⋹ a · y̆ ; b) = (a ⋹ ab̆y̆ ; b) = (a ⋹ z̆ ; b),
andrerseits haben wir:
(b · y ; y̆ + a · y̆ ; y ⋹ 1') ⋹ (bb̆ · y ; ay̆ + aă · y̆ ; by ⋹ 1') =
= (ăby ; ab̆y̆ + ab̆y̆ ; ăby ⋹ 1') = (z; z̆ + z̆ ; z ⋹ 1')
— jenes, weil ay̆ ⋹ y̆, b · y ; ay̆ ⋹ b · y ; y̆, etc., q. e. d.
Auf die Fassung (10) der Ähnlichkeitsbedingung kommt man auch
direkt, wenn man — über das externe Verhalten des Abbildungs-
prinzips x in 1) in etwas verfügend — bei der Formulirung der
dortigen Doppelforderung Xk h die beschränkenden Voraussetzungen
m ⋹ a und n ⋹ b fallen lässt (wogegen die h ⋹ a und k ⋹ b noch
bestehen bleiben), was denselben Effekt haben muss, als wenn man
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